Ausbildungsordnung



§ 1 Der Lehrplan

Der Hohe Rat ist die höchste Instanz bei allen Ausbildungsfragen und beschließt den Lehrplan.
Die Ausbildung zum Ritter untergliedert sich in zwei Abschnitte, die Ausbildung der Novizen und die Ausbildung der Varleten.
Sie wird vom Mentor begleitet.


§ 2 Ausbildung des Novizen

Zu allererst informiert sich der Novize über die Vorgaben seiner Ausbildung gemäß dem Lehrplan und berät sich mit seinem gewählten Mentor über diese.
Grundsätzlich obliegt es dem Novizen darüber zu entscheiden auf welche Weise er die Lehrinhalte verinnerlicht.
Der Orden bietet hier vor allem konkrete Hilfestellungen im Forum, sowie die persönliche Hilfe durch jene, die die Ausbildung bereits durchliefen.
So steht dem Novizen stets sein ausgewählter Mentor unterstützend zur Seite und in jedem Gebiet kann er sich auf entsprechend kompetente Lehrer stützen.
Ist der Novize bereit für eine Prüfung leitet der Mentor die abschließende Überprüfung in die Wege.
Die nachfolgenden Prüfungen finden im Zeitraum bis zum nächsten Asembleo beziehungsweise auf diesem, nach den Vorgaben des Hohen Rates, statt.
Nach Bestehen aller Prüfungen wird der Novize auf diesem feierlich zum Varlet ernannt.


§ 3 Ausbildung des Varleten

Zu allererst informiert sich der Varlet über die Vorgaben seiner Ausbildung gemäß dem Lehrplan und berät sich mit seinem gewählten Mentor über diese.
Weiterhin steht ihm die Wahl der Art der Aneignung der Lehrinhalte frei.
Auch die Lehrmethoden zwischen denen er wählen kann bleiben die gleichen.
Ist der Varlet bereit für eine Prüfung leitet der Mentor die abschließende Überprüfung in die Wege.
Die nachfolgenden Prüfungen finden im Zeitraum bis zum nächsten Asembleo beziehungsweise auf diesem, nach den Vorgaben des Hohen Rates, statt.
Nach Bestehen aller Prüfungen bestätigen die Mitglieder des Hohen Rates und die anderen Mitglieder der Varletenschaft noch einmal abschließend gemeinsam, mit einfacher Mehrheit, dass sie dem Ritteranwärter ihr Vertrauen aussprechen den Kodex beispielhaft zu leben.
Wurde diese Zustimmung erteilt, kann der Ritterschlag gemäß der Ritualsordnung erfolgen.


§ 4 Erhebung zum Precept

Der Hohe Rat prüft bei einem Ritter, dessen Ritterschlag lange genug zurück liegt, automatisch, ob er die Voraussetzungen für den Rang des Precepten erfüllt. Sieht er sie nicht erfüllt kontrolliert er regelmäßig, ob sich dieser Umstand geändert hat. Sind die Voraussetzungen erfüllt und bestätigt der Hohe Rat im Anschluss die Nomination als gesamtes kann der Ritter auf dem nächsten Asembleo gemäß Ritualsordnung zum Precept erhoben werden.


§ 5 Mentor

Zum Mentor ist jedes Mitglied qualifiziert, das die Ausbildung zum Ritter erfolgreich durchlaufen hat.
Ein Mentor ist direkter Ansprechpartner eines Novizen beziehungsweise eines Varleten, begleitet einen solchen auf seinem Ausbildungsweg und ist derjenige der den entsprechenden Ritterschlag ausführt.
Es liegt außerdem in seiner Verantwortung im persönlichen Kontakt den Fortschritt seines Padawans im Auge zu behalten und gegebenenfalls mit den anderen Mitgliedern des Hohen Rates in Kontakt zu treten wenn sich entsprechende Probleme ergeben sollten.
Ein Mentor ist angewiesen diese Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
Die Auswahl des Mentors findet in erster Linie von Seiten des Initianten statt. Hat er sich für einen Mentor entschieden und ist dieser mit seinem zukünftigen Schüler einverstanden kann damit die offizielle Ausbildungszeit des Novizen beginnen.
Es gibt dabei keine verbindliche Grenze wie viele Schüler ein Mentor durch die Ausbildung begleiten darf.
Der Kurator führt zum Zweck der vereinfachten Suche eines Mentors stets eine vollständige öffentliche Liste aller potenziellen Mentoren.
Mentoren die zu dem Entschluss kommen sich keinen weiteren Schüler aufbürden zu können oder zugunsten anderer Mentoren, die noch keine Schüler haben, die Zahl ihrer Schüler nicht vergrößern wollen können auf ihren Wunsch aus dieser Liste gestrichen werden.
Der Hohe Rat als gesamtes ist jedem Mentor direkt vorgesetzt und ihm weisungsbefugt.

Dennoch darf das Band zwischen Mentor und Schüler nur im Ausnahmefall und zugunsten der Ausbildung vom Rat getrennt werden.

Legende - Initiant, Novize, Varlet, Ritter, Precept, Meister
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