Ratsordnung



§ 1 Zusammensetzung des Hohen Rates

Der Hohe Rat des Tritorianer Ordens setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen, die den Ritterschlag empfangen haben und erreichbar sind.


§ 2 Aufgaben und Mittel des Hohen Rates

Führung, Organisation und Koordination sind die 3 Aufgaben des Hohen Rates.
Er stellt die höchste Instanz des Ordens dar.
Seine Aufgaben sind die Ausübung von Autorität, Regelung, Steuerung und Kontrolle des
Ordensgeschehens und der Padawanausbildung sowie Verantwortungs- und Repräsentationspflichten wahrzunehmen.
Hierfür stehen ihm umfassende Rechte zur Strukturierung des Ordens zur Verfügung.
So steht beispielsweise nur ihm das Recht zu die Ordnungen zu ändern.
Alles was er tut muss im Konsens mit dem Kodex geschehen.
Darüber hinaus sollte er sich stets bemühen im Namen aller Ordensmitglieder zu handeln.
Eine weitere Aufgabe des Hohen Rates besteht darin mindestens einmal im Jahr zu prüfen,
ob Posten neu besetzt werden müssen und die Neubesetzung gegebenenfalls zu beschließen.


§ 3 Beschlussfähigkeit des Hohen Rates

Für die Beschlussfähigkeit des Hohen Rates müssen alle Ratsmitglieder konsultiert worden sein.
Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn ihm mehr als die Hälfte des Hohen Rates zustimmt.
Ein Beschluss wird eine Woche vor seinem Inkrafttreten dem Orden als Ratsbeschluss präsentiert.
Wird in diesem Zeitraum kein Veto ausgesprochen tritt er anschließend in Kraft.
Diesem Beschlussverfahren unterliegen Änderungen der Ordnungen, Änderungen des Kodex, Änderungen des Lehrplans, sowie die Besetzung der Posten.

Sonstige Entscheidungen, die die Ordnungen vorsehen, beispielsweise die Ausbildung der Padawane betreffend oder die Bestätigung von nominierten Rittern, unterliegen dem einfachen Mehrheitsprinzip. Gegen sie kann kein Veto erhoben werden und auch die wöchige Beschlussfrist vor dem Inkrafttreten betrifft sie nicht.


§ 4 Ratsveto

Jedes Mitglied das den Ritterschlag empfangen hat kann, in der Woche vor Inkrafttreten, gegen einen Beschluss des Hohen Rates sein Veto einlegen.
Ist dieses Veto ausgesprochen ist der Beschluss des Hohen Rates damit nichtig.
Sollten die anderen Ratsmitglieder den Entschluss fassen dieses Veto zu überstimmen ist dafür ein erneuter Ratsbeschluss und die Zustimmung von mindestens 90% der Ratsmitglieder erforderlich.
Ist es dazu gekommen beginnt erneut die Woche bis der Beschluss in Kraft tritt.
Das Mitglied, das dieses Veto einlegt sollte dies niemals leichtfertig tun und stets einen guten Grund dafür haben.
Wenn mehrere Vetos erhoben werden, addiert sich ihre Wirkung nicht.
Benanntes Veto kann auf jede erdenkliche Weise eingelegt werden.

Ob es schriftlich, im Forum oder in Form einer Petition gesammelt wird ist für die Wirkung irrelevant.

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